Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt Ihr Arbeitgeber eine Rentenversicherung
für Sie als Arbeitnehmerin und als Arbeitnehmer ab. Wie andere Lebensver-
sicherungen unterliegt die Direktversicherung der Versicherungsaufsicht,
wodurch Sicherheit gewährleistet ist. Das Bezugsrecht für die Leistungen
liegt bei Ihnen bzw. bei Ihren Hinterbliebenen. Versicherungsnehmer ist das
Unternehmen. Das für die Altersvorsorge umgewandelte Entgelt wird als Beitrag
von Ihrem Arbeitgeber abgeführt.
Für Sie ergeben sich folgende Vorteile:
- Einfache Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung
- Hohes Leistungsniveau durch renommierten Versicherer
- Administration übernimmt Ihr Arbeitgeber
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete,
rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie unterliegt nicht der
Versicherungsaufsicht und kann ihr Geld frei am Kapitalmarkt anlegen.
Für Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer besteht der Vorteil der
Unterstützungskasse darin, dass grundsätzlich unbegrenzt Beiträge –
bspw. im Rahmen einer Entgeltumwandlung – in die persönliche
Altersversorgung eingebracht werden können. Sprechen Sie Ihren
Arbeitgeber aktiv auf die Einrichtung einer Unterstützungskasse in Ihrem
Unternehmen an.
Häufig ergeben sich Vorteile für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer:
- Nutzung der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit
- Hohes Versorgungsvolumen
- Neben Renten- auch Kapitalzahlung möglich
- Individuelle Beratung durch Ihren Ansprechpartner
der OSKAR SCHUNCK GmbH & Co. KG
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine von Ihrem Arbeitgeber unabhängige und
rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Wie Lebensversicherungen
unterliegt die Pensionskasse der Versicherungsaufsicht, wodurch
Sicherheit gewährleistet ist. Das Bezugsrecht für die Leistungen liegt bei
Ihnen als Arbeitnehmer bzw. bei Ihren Hinterbliebenen. Das für die
Altersvorsorge umgewandelte Entgelt wird als Beitrag von Ihrem
Arbeitgeber an die Pensionskasse abgeführt.
Für Sie ergeben sich folgende Vorteile:
- Einfache Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung
- Hohes Leistungsniveau durch renommierten Versicherer
- Administration übernimmt Ihr Arbeitgeber
Geförderte staatliche Altersvorsorge
(Riester-Rente)
Die Riester-Förderung, mit der die private zusätzliche Rentenvorsorge
vom Staat durch Zulagen und Steuervorteile unterstützt wird, hat mit
Inkrafttreten der letzten Förderstufe zu Beginn des Jahres 2008 deutlich
an Attraktivität gewonnen.
Die Riester-Rente lohnt sich:
- Bis zu 2.100 EUR Jahresbeitrag sind förderfähig
- Attraktive Förderung für Arbeitnehmer durch staatliche Zulagen,
insbesondere für Familien mit Kindern
- Zusätzliche steuerliche Förderung im Rahmen
der Einkommensteuererklärung
- Höhere Leistungen durch rabattierte Verträge
Private Vorsorge
Der Gesetzgeber hat mit der Neuordnung der Altersversorgung durch
das Alterseinkünftegesetz 2005 die Besteuerungsgrundsätze verändert.
Seit 2006 werden Altersversorgungsverträge in drei Schichten abgebildet.
Neben der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente in der
2. Schicht (sog. geförderte Altersversorgung) gibt es andere Besteuerungs-
grundsätze in der 1. Schicht (z.B. gesetzliche Rentenversicherung und Basis-
bzw. Rürup-Rente) und der 3. Schicht (private Vorsorge).
Für alle Schichten kann Ihr Arbeitgeber durch den Abschluss von speziellen
Kollektivverträgen bessere Konditionen für Sie erreichen. Er als Vertrags-
partner schafft den Rahmen für eine kostengünstige Verwaltung und
Abwicklung. Sie selbst und ggf. Ihre Angehörigen profitieren von günstigeren
Tarifen. Sprechen Sie Ihre Personalabteilung an.