Ihre Versorgungslücke im Alter steigt mit jeder Rentenreform. Aus diesem
Grund
wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) vom Gesetzgeber durch
steuerliche
Vorteile und Sozialversicherungsersparnis sowie den Rechts-
anspruch auf Entgeltumwandlung deutlich gestärkt.
Bei betrieblicher Altersversorgung (bAV) im Rahmen der Entgeltumwandlung
verzichten Sie auf einen Teil Ihres Gehalts und erhalten im Gegenzug von Ihrem
Arbeitgeber eine wertgleiche Renten- oder Kapitalzahlung. Sie können von Ihrem
Gehalt bis zu 4% der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der
Rentenversicherung in die betriebliche Altersversorgung umwandeln.
Für Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer hat die betriebliche
Altersversorgung u.a. folgende Vorteile: